Angebote sind „freibleibend“ hinsichtlich Lieferung, Lieferzeit und Preis.

Abschluß und Inhalt des Kaufvertrages

Die nachstehenden Bedingungen gelten für Lieferungen aus dem umseitig bestätigten und alle zukünftigen Aufträge. Irgendwelche mündlich vereinbarte Abweichungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, dass diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur dann als anerkannt, wenn wir diesen ausdrücklich zugestimmt haben. Änderungen oder Ergänzungen des abgeschlossenen Kaufvertrages bedürfen deshalb unserer schriftlichen Bestätigung.

Lieferung erfolgt „frachtgutfrei“ auf Gefahr des Käufers.
Beschädigungen, Gewichtsdifferenzen und Fehlmengen müssen sofort bei Übernahme der Ware fernmündlich oder fernschriftlich dem Lieferanten mitgeteilt werden.

Mängelrügen haben sofort nach Kenntnisnahme spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach erfolgter Lieferung fernschriftlich oder fernmündlich zu erfolgen. Beanstandete Ware ist bis zum Eintreffen unserer Verfügung sachgemäß zu behandeln. Vernichtete Ware wird nicht vergütet. Beanstandungen berechtigen den Käufer nicht, die Annahme der Ware oder die Zahlung des Kaufpreises zu verweigern.

Zahlung innerhalb des umseitig aufgedruckten Zahlungsziels. Sollte kein Zahlungsziel angegeben sein, so ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung sind wir, ohne dass es einer Mahnung bedarf, berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.

Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskontspesen und sonstige Kosten trägt der Auftraggeber.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder verletzt er eine der sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenen Pflichten, so werden sämtliche Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber sofort zahlungsfällig.

Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum. Forderungen aus Weiterverkäufen, gleich ob ohne oder nach einer Verarbeitung, tritt der Käufer schon jetzt in Höhe der jeweils offenstehenden Rechnungen sicherheitshalber an den Lieferanten ab. Mit der vollen Bezahlung aller Forderungen des Lieferanten geht das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Käufer über. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen den Drittschuldner – gegebenenfalls mit dem erworbenen Miteigentumsanteil bekannt zu geben.

Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche Leistungen aus dem Kaufvertrag ist Gütersloh. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen den bestehenden oder künftigen Bestimmungen nicht entsprechen, dann bleiben sämtlich übrigen Bestimmungen in Kraft.

Gr o ß e k a t h ö f e r

Convenience Food GmbH 33335 Gütersloh